Impressum

Nach dem Ende 2001 geänderten Teledienstgesetz (TDG) müssen Ärzte und andere E-Commerce-Betreiber auf den Homepages weiterführende Informationen platzieren. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Geldbußen rechnen. Entsprechend Punkt 5 des Paragraphen 6 TGD müssen Ärzte auch Angaben machen zu

  • der Kammer, der sie angehören,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung) und dazu, wie diese zugänglich sind.

Information zum TDG:

Kammer:

Ärztekammer des Saarlandes

Berufsbezeichnung:

Arzt, Facharzt für Innere Krankheiten, Sportarzt, Rettungsarzt

Staat:

Deutschland

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Berufsordnung Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte des Saarlandes